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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.10.1998 - 19 C 264/98   

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https://dejure.org/1998,22871
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.10.1998 - 19 C 264/98 (https://dejure.org/1998,22871)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 13.10.1998 - 19 C 264/98 (https://dejure.org/1998,22871)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 19 C 264/98 (https://dejure.org/1998,22871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 421
  • NJW-RR 2000, 1671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Leer, 01.08.2006 - 7d C 416/06

    Voraussetzungen der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen; Verhältnis zwischen § 315

    Er konkretisiert für die Stromwirtschaft das Prinzip der möglichst preisgünstigen Versorgung durch einen an der Kosten- und Erlöslage des jeweiliger Elektrizitätsversorgungsunternehmens orientierten Preisbildungsmechanismus, weshalb in der Rechtsprechung jedenfalls vor der Liberalisierung der Strommärkte anerkannt war, dass der Nachweis der Billigkeit eines Stromtarifes grds. die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen erfordert (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 183 [184ff.] [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ; OLG München, NJW-RR 1999, 421 [AG Berlin-Tempelhof 13.10.1998 - 19 C 264/98] [422]).
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